Tegernseer Baufach- und Immobiliensachverständigentage 2024 

Die beliebte Tagung für unsere Mitglieder wird in diesem Jahr am 2.-4 Mai 2024 stattfinden.

 

Aktuelle Entwicklungen

Fachkompetente Spezialisten und Kollegen 

Erkenntnisse für die Praxis

 

Baufachtage (2./3. Mai 2024): Das Gebäudeenergiegesetz in 8 Vorträgen

Konsequenzen für Neubau, Gebäudebestand, Gebäudetechnik; graue Energie; Luftwärmepumpen schallschutztechnisch; GEG - juristische Sicht 

 

Immobiliensachverständigentage (3./4. Mai 2024): Aktuelles in 6 Vorträgen 

ImmoWertV und ImmoWertA; Landwirtschaftliche Markt- und Beleihungswertermittlung; Nießbrauch; Steuerliche Bewertung; Entschädigung im enteignungsrechtlichen Verfahren; Mietwertermittlung im preisfreien Raum 

 

Das Programm mit Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter www.diaa-akademie.de mit weiteren Informationen zu den Vorträgen und Referenten.

 

Unser Verband ist Trägerverband der Akademie. Für Mitglieder gilt eine ermäßigte Teilnahmegebühr.

 

Fortbildungspunkte

Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über die entsprechenden Zeitstunden.

Die Anerkennungen als Fortbildungsveranstaltungen sind beantragt

  • für die Baufachtage bei AK BW, AK NW und der Bay. Ingenieurekammer-Bau, auch die Anerkennung bei der dena ist vorgesehen
  • für die Immobiliensachverständigentage bei AK BW, AK NW und der Bay. Ingenieurekammer-Bau sowie bei der HypZert GmbH* und bei DIAZert*.  HypZert GmbH* und bei DIAZert*. 

Weitere Anerkennungen auf Anfrage.

 


19.01.2024 - Wichtige Information zu den Förderprogrammen

vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

 

Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen  (BEG EM) in Kraft.

 

Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. 

 

Seit dem 19.01.2024 können Anträge für BEW und Energieberatung wieder gestellt und bewilligt werden. Anträge für die EEW können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15.02. 2024, wieder gestellt werden. Die Einreichung und Bewilligung von Anträgen für BEW und die Energieberatungsprogramm wird nun wieder ermöglicht. Dies wird aktuell technisch umgesetzt. Das Ministerium bittet hier noch um etwas Geduld.

 


Terminvorankündigung - ONLINE-Seminar - Rechtsfragen für Ingenieure und Architekten am 08.12.2023

von 14:00 - 16:00 Uhr - KOSTENFREI FÜR MITGLIEDER - 

 

Unser Verbandsanwalt RA Ernst Krinner kennt die rechtlichen Probleme für Ingenieure und Architekten aus der täglichen Praxis.

 

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier:  https://www.diaa-akademie.de/seminare/f-141/

 

In dem Seminar werden aktuelle Neuerungen sowie immer wiederkehrende Rechtsfragen im Architekten- und Ingenieurrecht behandelt.

 

Dabei geht der Referent besonders auf folgende Themen ein:

 

Der richtige Umgang mit der VOB/B: Fallstricke erkennen – Vorzüge nutzen

Die Abnahme als der Schnittpunkt im Baurecht.

  •         Wann muss abgenommen werden?
  •         Wie wird abgenommen?
  •         Welche Folgen hat die Abnahme/Abnahmeverweigerung?
  •         Wie wird mit Mängeln bei der Abnahme umgegangen?
  •         Was hat der Bauüberwacher besonders zu beachten?

Verlängerte Bauzeit, Nachträge, Abrechnung: Die richtige Vertragsgestaltung schafft und sichert (Mehr-) Honorar!

 

 

 

Onlineseminar zu aktuellen Rechtsfragen für Ingenieure und Architekten am 08.12.2023 im Zeitraum 14:00 - 16:00 Uhr.  -  KOSTENFREI FÜR MITGLIEDER - 

 

(Anmerkung: Detaillierte Informationen zum Procedere einer Teilnahme mit der ONLINE-Plattform ZOOM finden Sie hier: https://www.diaa-akademie.de/downloads/)

 


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Unverbindliche Gehaltstarifempfehlung 2024

 

Unverbindliche Gehaltstarifempfehlung 2024 

für Freie Architekten, Beratende Ingenieure, Ingenieur- und Planungsbüros

 

In diesem Jahr war es erneut sehr schwierig eine die verschiedenen Interessen berücksichtigende und verantwortungsvolle Anhebung der Gehälter für das Jahr 2024 zu empfehlen.

Die schon abzusehenden Schwierigkeiten am Bau sind angekommen: fast ein Drittel weniger Baugenehmigungen, der Neubau geht zurück, es gibt weniger Immobilienverkäufe, weniger Finanzierungen, Bauträger stellen Ihre bereits genehmigten Bauvorhaben zurück und bauen nicht. Die langjährig gute Baukonjunktur ist eingebrochen. 

Es sind für junge Architekten wenig Neueinstellungen in den Planungsbüros zu erwarten, die oft nicht mehr viel Spielraum haben. Keine gute Situation, die hoffentlich bald - auch mit Hilfe staatlich gelenkter Maßnahmen - überwunden werden kann. 

Die Inflationsprognose für 2023 lag lt. Ifo-Institut und EZB zwischen 5,6 - 5,8 %. Diese Inflation kann im Interesse der angestellten Mitarbeiter nicht ignoriert werden, aber aufgrund der aktuellen Lage u.E. auch nicht voll ausgeglichen werden.

Deshalb wird in diesem Jahr eine moderate Anhebung der Gehälter um 2,8% empfohlen.

In der Lohngruppe T1/K1 wurde das Gehalt dem gesetzlichen Mindestlohn angepasst.

 

Wie immer möchten wir anschließen: Diese Gehaltstarifempfehlung ist nicht verbindlich und es kann je nach Auftragslage, Bedarf und Einkünften des Planungsbüros davon abgewichen werden. 

 

 

Hier geht es zum kostenfreien Download 

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Förderkompass 2023 - alles auf einen Blick

 

Welche Förderprogramme gibt es und welche passen zu welchem Vorhaben? Der Förderkompass fasst die BAFA-Zuschussprogramme zusammen und bietet eine erste Orientierung. Nun ist der Förderkompass 2023 erschienen.

Er bietet Orientierung über die verschiedenen Programme in den Bereichen Energie und Wirtschaft und richtet sich an private Haushalte und KMU. 

 

Hier geht´s zum DOWNLOAD

 


Tegernseer Baufachtage 2023

 

Die jährliche Tagung für Architekten, Ingenieure und Sachverständige fand in diesem Jahr am 11./12. Mai wieder in Rottach-Egern statt.

Die Ergebnisse der anschließenden Teilnehmerumfrage belegten erneut das Erfolgskonzept dieses Fortbildungsformats der DEUTSCHEN INGENIEUR- UND ARCHITEKTEN-AKADEMIE e.V. – DIAA in Zusammenarbeit mit den Trägerverbänden.

 

  

Hier geht es zum kostenfreien Download 

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Tegernseer Baufachtage 2023
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Online-Workshop: Hürden beim Architektenhonorar am 14.10.2021

 

Aktuell stehen viele Architektinnen und Architekten vor den gleichen Problemen: Wie umgehen mit den explodierenden Baustoffpreisen? Welche Vereinbarungen mit den Bauherren treffen nach der neuen HOAI?

Wie auch als kleines Büro existenzsichernd arbeiten?

 

RA Roland Kastl und sein Kollege RA Ernst Krinner kennen Ihre Probleme aus der täglichen Praxis sehr genau –

beide beraten seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bau- und Architektenrecht, seit neuestem auch unsere Verbandsmitglieder in der kostenfreien Erstberatung.

 

Nutzen Sie die Chance, beim

ONLINE Workshop „Hürden beim Architektenhonorar“ am 14.10.2021 von 15.30 – 17.00 Uhr

Herrn Kastl und Herrn Krinner kennenzulernen, die folgende Themen für Sie vorbereitet haben:

  • Die aktuellen Preissteigerungen bei Baumaterialien – Folgen für den Architekten
  • Die neue HOAI 2021 – Was der Architekt jetzt bei der Angebotserstellung beachten muss
  • Ein Jahr Arbeit und kein Geld? – Der unterschätzte Widerruf
  • Die Joker des Architekten -Bürgschaft und Grundbucheintragung
  • Der Architekt und seine Haftpflichtversicherung – Vorsicht Deckungslücken

 

Profitieren Sie vom ermäßigten Teilnahmepreis als Verbandsmitglied und melden Sie sich gleich heute noch an im Internet unter:  https://www.diaa-akademie.de/seminare/f-126/ 

(Anmerkung: Detaillierte Informationen zum Procedere einer Teilnahme mit der ONLINE-Plattform ZOOM finden Sie hier: https://www.diaa-akademie.de/downloads/)

 


CORONOVIRUS – Hinweise und Informationen für Architektinnen und Architekten

 

Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus führt bei den Unternehmen und Freiberuflern zu Störungen im Betriebsablauf. Diese sind mit erheblichen wirtschaftlichen und finanziellen Einbußen verbunden, gerade in den mittelständischen Betrieben. Zudem ergeben sich viele rechtliche Fragen.

 

Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen sowie Hinweise auf wichtige Internetseiten, die auch ständig aktualisiert werden, so dass eine regelmäßige Prüfung der Inhalte empfohlen wird.

 

Hier weiter lesen: 

 


Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juli 2019:

HOAI Mindest- und Höchstsätze sind europarechtswidrig

 

Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 4. Juli 2019 – Az : Rs. C-377/17 abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze gegen die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsrichtlinie verstoßen und deshalb europarechtswidrig sind.

 

Leitsatz: „Die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 15 Abs. 1, 2 Buchst. g und Abs. 3 Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt verstoßen, dass sie verbindliche Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehalten hat. “

 

 

Der Richterspruch bindet deutsche Behörden und Gerichte allerdings lediglich insoweit, als nur der verbindliche Preisrahmen des § 7 Abs. 1 HOAI ab sofort unanwendbar ist, d.h. die Regelungen zu den Mindest- und Höchstsätzen dürfen faktisch keine Rechtswirkung mehr entfalten. Die HOAI als solches wird durch das EuGH-Urteil im übrigen aber nicht berührt und behält zunächst ihre Gültigkeit. Auch wenn die Meinungen hinsichtlich der Auswirkungen des EuGH-Urteils in der Fachwelt derzeit noch auseinandergehen und die Rechtsfolgen abschließend noch nicht geklärt sind, sollten Architekten und Ingenieure ab sofort folgendes beachten:                                                                                 

 

Hier weiter lesen


Hinweise und Orientierungshilfen zur DSGVO

 

Die neue Datenschutzgrundverordnung gilt seit 25.05.2018. Das Netz ist voll von Informationen darüber. Aus Gründen der Haftung und weil jedes Büro bzw. Unternehmen selbst überlegen muss, welche Daten verarbeitet werden, wer damit umgehen darf und wie, wer über die Datenverarbeitung zu informieren ist, sind die Informationen allerdings meist eher allgemein gehalten.

Musterbeispiele werden meist in kostenpflichtigen Seminaren gegeben oder als Paketleistung verkauft. Da in der Bundesgeschäftsstelle nach praxisorientierten Beispieltexten gefragt wurde, möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die Bundesarchitektenkammer Informationen ins Netz gestellt hat, die für die bürobezogene Überarbeitung von Formularen und Schreiben eine große Hilfestellung sein können.

Die Hinweise mit Orientierungshilfen finden sich unter

 

https://www.bak.de/architekten/datenschutz-1/

 

Wir bitten um Beachtung, dass es sich um Mustertexte handelt, die je nach Büro zu prüfen und ggf. anzupassen sind. Der Verband kann keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen.


BUNDESINGENIEUR- UND -ARCHITEKTENVERBAND e.V. - BIAV

Edelsbergstr. 8 

80686 München

Telefon: 089 57007-0

Fax:        089 57007211

E-mail:  info [@] biav.de